Kosten.

Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Sie sind privat versichert.

Wenn Sie privat krankenversichert sind, werden die Psychotherapiekosten in aller Regel übernommen. Da der Kostenerstattungsrahmen und das Antragsprozedere jedoch aufgrund individueller Vertragsbedingungen variiert, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und klären Sie jene Rahmenbedingungen (Umfang der Kostenerstattung, Zusendung der Antragsformulare). Erfragen Sie auch, ob meinerseits ein Bericht an einen unabhängigen Gutachter erforderlich ist, sodass ich diesen ggf. zeitnah verfassen kann.

Nach Bewilligung der ambulanten Psychotherapie erhalten Sie monatliche Rechnungen, die Sie zur Erstattung an Ihre private Krankenversicherung weiterleiten können. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Es können allerdings Zuzahlungen Ihrerseits anfallen.

Sie sind gesetzlich krankenversichert.

Hier ist die Übernahme der Behandlungskosten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich, allerdings ist die Beantragung aufwendiger.
Bundesweit übersteigt der aktuelle Bedarf von Psychotherapien die Kapazitäten der Vertragspsychotherapeut:innen mit Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (Kassensitz). Da ich, wie viele andere meiner Kolleg:innen, nicht über einen entsprechenden Kassensitz verfüge, muss die Kostenübernahme zunächst beantragt werden. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihren Versicherten in zumutbarer Zeit eine gleichwertige Behandlung zu ermöglichen, wenn diese notwendig ist (§13 Abs. 3 SGB V).

Sie sind beihilfeberechtigt.

Als behilfeberechtigte Person (z.B. Lehrer:in im Beamtenstatus, Beamt:in im Ruhestand, Soldat:in im Ruhestand, Richter:in im Ruhestand etc.) wenden Sie sich für die Beantragung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen an die Beihilfestelle.

Auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung finden Sie weiterführende Informationen und entsprechende Antragsformulare.

Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung

Sie sind heilfürsorgeberechtigt.

Bei heilfürsorgeberechtigten Personen (z.B. Polizist:in, Feuerwehrfrau oder -mann, Soldat:in) werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von dem Versicherungsträger übernommen. Die Abrechnung erfolgt monatlich und richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Es können allerdings Zuzahlungen Ihrerseits anfallen.

Als Beamt:in der Polizei besteht die Möglichkeit, direkt eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen. Nach zwei bis vier probatorischen Sitzungen (Kennenlernsitzungen) kann eine ambulante Psychotherapie bei der Heilfürsorgestelle beantragt werden. Unter Berücksichtigung der Empfehlung eines unabhängigen Gutachters wird über die Bewilligung des Antrages entschieden. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Heilfürsorge.

​Als Soldat:in der Bundeswehr haben SIe im Notfall oder durch eine Überweisung auch die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Hierfür ist zunächst eine Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Truppenarzt erforderlich. Bringen Sie zum vereinbarten Erstgesprächskontakt in meiner Praxis eine Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) für zunächst 5 probatorische Sitzungen mit. Sollte eine ambulante Psychotherapie notwendig und die Passung zwischen Ihnen und mir als Psychotherapeutin gut sein, geben Sie eine entsprechende Mitteilung an den zuständigen Truppenarzt weiter. Daraufhin stellt dieser einen Behandlungsausweis als Bestätigung der Kostenübernahme aus (zunächst 25 Therapieeinheiten).

Prozedere der Beantragung.

Hier ein kleiner Satz.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua.

Erster Schritt:

Im Vorfeld sollten Sie ein Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) bei einer Psychotherapeut:in mit Kassenzulassung wahrgenommen haben. Hierfür ist keine Überweisung durch den Hausarzt notwendig. Sollte ein Behandlungsbedarf bestehen, Ihnen jene Vertragspsychotherapeut:in aber kein Behandlungsangebot machen können, ist eine Weiterleitung erforderlich. Dazu erhalten Sie nach der Sprechstunde ein Formular (PTV11), auf dem ggf. eine/mehrere (Verdachts-)Diagnose angegeben sind, eine zeitnah erforderliche ambulante (tiefenpsychologisch fundierte) Psychotherapie empfohlen und ein Dringlichkeitscode vermerkt worden ist.

Um einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde zu generieren, nutzen Sie auch gern den Service der zentralen Terminservicestelle (TSS). Sie erreichen diesen telefonisch unter der 116 117 oder online unter Terminservicestelle.

Zweiter Schritt:

Wenn die Abklärung in der psychotherapeutischen Sprechstunde weitere zeitnah erforderliche Behandlungstermine (§ 75 Abs. 1a SGB V) ergeben hat, haben Sie einen Anspruch auf eine erneute Weitervermittlung mit Dringlichkeitscode über die TSS für die Probatorik. Die zwei bis vier probatorischen Sitzungen sind gedacht, um sich kennenzulernen und beiderseitig zu prüfen, ob eine gute Passung vorliegt.

Da die entsprechende zeitnahe Terminvergabe in der Regel dennoch schwierig ist, ist es für den Antrag auf Kostenerstattung wichtig, die vergeblichen Versuche der Terminvergabe zu dokumentieren. Eine entsprechende Protokollvorlage, sende ich Ihnen bei Bedarf gern zu.

Dritter Schritt:

Neben den ersten beiden Schritten ist es notwendig, weitere Ablehnungen durch Vertragspsychotherapeut:innen (ca. 10 bis 20 Absagen) zu protokollieren.

Vierter Schritt:

Auf Basis der vorherigen Handlungsschritte sollten Sie nun ein Anschreiben an die Krankenkasse aufsetzen, in dem um eine zeitnahe Kostenübernahme gebeten wird.

Fünfter Schritt:

Für die Beantragung wird zudem ein Konsiliarbericht von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt gefordert.

Um Ihrem Antrag Nachdruck zu verleihen, wäre es zudem günstig, wenn die Hausärztin/der Hausarzt eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellt. Auf Anfrage sende ich Ihnen gern hierzu eine entsprechende Vorlage zu.

Ihrem Antrag füge auch ich ein Anschreiben hinzu, in dem ich zunächst die Kostenübernahme für die probatorischen Sitzungen (Kennenlernsitzungen) bitten werde.  Dies ist dann ggf. die Voraussetzung für die Beantragung einer weiterführenden ambulanten Psychotherapie in meiner Psychotherapiepraxis.

Sechster Schritt:

Sollten an die Kostenübernahme durch die Krankenkasse explizite Bedingungen geknüpft sein, teilen Sie mir diese bitte umgehend mit.

Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie unter folgendem Link:

Außervertragliche Psychotherapie_Flyer

Sie übernehmen die Kosten der Psychotherapie selbst.

Wenn Sie es bevorzugen, Wartezeiten zu vermeiden (Antragswesen und Gutachterverfahren entfällt), bei Ihnen keine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde und Sie ausschließlich eine psychologische Beratung (z.B. in Bezug auf partnerschaftliche und/oder berufsbezogene Schwierigkeiten bestehen) wünschen, steht es Ihnen frei, Gesprächskontakte selbst zu zahlen. Dieses Vorgehen eignet sich vor allem, wenn Sie eine Verbeamtung anstreben oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung planen, da keinerlei Daten an Ihre Krankenkasse übermittelt wird. Die Abrechnung erfolgt monatlich und richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Sie haben noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua.